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E-Scooter-Versicherung & Kennzeichen Online Bestellung
Warum also mehr bezahlen als nötig? Fordern Sie noch heute Ihr Kennzeichen bei uns an. Es ist ganz einfach. Sie füllen den Online-Antrag aus und wir senden Ihnen per Email eine Bestellbestätigung mit dem Beitrag für Ihre E-Scooter-Versicherung zu, und nach Erhalt des Beitrages wird Ihr Kennzeichen umgehend an die gewünschte Adresse versandt.
Selbstverständlich zahlen Sie bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, ab dem dritten Monat, nur den anteiligen Jahresbeitrag.
E-Scooter-Versicherung bestellen
Persönliche Angaben
E-Scooterkennzeichen 2013/2014
Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014 benötigen Sie ein grünes E-Scooter-Kennzeichen.
Die Kennzeichen werden für Leichtmofas, Mofa bis 25 km/h, Moped bis 60 km/h, Mokicks bis 60 km/h und Roller bis 60 km/h benötigt.
Die alten blauen Schilder haben mit dem 01.03.2013 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die grünen Schilder ersetzt werden. Für Sie haben wir 50 Tarife der Gesellschaften verglichen.
Wichtiger Hinweis zum Fahreralter
Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.
Was versichert die Teilkasko
Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstoß mit Wild, Feuer-, Sturm-, Hagel-, Blitz-Schäden sowie Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
E-Scooter oder Gopeds:
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.06.2013 - 28.02.2014)
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
38.88 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer 23 Jahre und älter:
75.60 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
103.99 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
171.99 Euro
Krankenfahrstühle:
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
32.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
52.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko ohne SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
72.01 Euro
Segway (einachsige zweispurige Elektro-Roller)
Haftpflicht:
Fahrer 25 Jahre und älter:
137.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
160.01 Euro
Leichtmofa, Mofa, Mokick, Roller:
Haftpflicht
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.06.2013 - 28.02.2014)
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
38.88 Euro
Haftpflicht:
Fahrer 25 Jahre und älter:
42.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
103.99 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer 23 Jahre und älter:
75.60 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
171.99 Euro
dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge:
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
38.88 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer 23 Jahre und älter:
75.60 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
103.99 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
171.99 Euro
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
Haftpflicht:
Fahrer 25 Jahre und älter:
63.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
120.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150/300 Euro SB:
Fahrer 25 Jahre und älter:
129.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150/300 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
199.99 Euro
WICHTIG:
Bei Einschluß einer Teilkaskoversicherung für die drei- bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
E-Scooter-Versicherungsbedingung
Es macht einen Unterschied ob Sie für einen Beitrag „XY“ Euro eine Leistung erhalten oder eben nur glauben Sie würden im Versicherungsfall eine Leistung erhalten. Ein Blick in Versicherungsbedingungen macht dies deutlich. Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Verträge mit E-Scooter-Versicherungskennzeichen:
- ADAC Versicherung (298 KB, PDF File, neues Fenster)
- BGV Versicherung (928 KB, PDF File, neues Fenster)
- Concordia Versicherung (598 KB, PDF File, neues Fenster)
- HDI Versicherung (279 KB, PDF File, neues Fenster)
- HUK Versicherung (113 KB, PDF File, neues Fenster)
- R+V Versicherung (330 KB, PDF File, neues Fenster)
- VHV Versicherung (559 KB, PDF File, neues Fenster)
- WGV Versicherung (239 KB, PDF File, neues Fenster)
Beitragsvergleich
Hier finden Sie die Beitragsvergleiche für eine E-Scooter-Versicherung
- für das Versicherunsjahr 2012/2013
- für das Versicherunsjahr 2011/2012
- für das Versicherunsjahr 2010/2011
- für das Versicherunsjahr 2009/2010
- für das Versicherunsjahr 2008/2009
- für das Versicherunsjahr 2007/2008
- für das Versicherunsjahr 2006/2007
- für das Versicherunsjahr 2005/2006
- für das Versicherunsjahr 2004/2005
Auf der Internetseite des GdV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des E-Scooter-Versicherungskennzeichen die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 28.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.
Begriffserklärung
Leichtmofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- sind Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert
- dürfen Leichtmofas maximal 20 km/h fahren
- haben Leichtmofas maximal 30 cm3 Hubraum
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
- es besteht keine Helmpflicht
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
Mofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- dürfen Mofas maximal 25 km/h fahren
- haben Mofas maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
- gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
Moped
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- dürfen Mopeds maximal 60 km/h fahren
- haben Mopeds maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Mokick
Zweirad mit einem Motor mit Kickstarter und Kettenantrieb bauartbedingt:
- dürfen Mokicks maximal 60 km/h fahren
- haben Mokicks maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Roller
Zweirad mit dem Hauptantrieb Variomatik bauartbedingt:
- dürfen Roller maximal 60 km/h fahren
- haben Roller maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
E-Scooter
Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
- dürfen E-Scooter maximal 45 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Segway
einachsiges Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
- dürfen Segways maximal 20 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht keine Helmpflicht
- es dürfen ausschließlich Radwege, Schutzstreifen, Radfahrstreifen benutzt werden, sind solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind
Pedelec
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung, welches den Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung unterstützt.
- sind Fahrräder mit maximal 0,25 KW Leistung
- dürfen Pedelecs maximal 25 km/h fahren
- gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht für Pedelecs ab 20 km/h
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
S-Pedelec
Das schnellere Sport- bwz. Speed-Pedelec ist ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung, und bietet dem Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung, neben der Tretunterstützung auch eine Beschleunigung per Handgriff.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- sind Fahrräder mit maximal 0,5 KW Leistung
- dürfen Pedelecs maximal 45 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
E-Bike
Das E-Bike verfügt über einen akkubetriebenen Elektromotor und eine elektronische Regelung, der ohne eigenes pedalieren beschleunigt.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- E-Bike bis 20 km/h und maximal 0,5 KW Leistung
- E-Bike bis 25 km/h und maximal 1,0 KW Leistung
- E-Bike bis 45 km/h und maximal 4,0 KW Leistung
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht für E-Bike ab 25 km/h
- E-Bike bis 25 km/h dürfen Radwege benutzten