Sie befinden sich hier: »  E-Scooter-Versicherung online bestellen

Layout: invertiert | standard

Benutzerdefinierte Suche

Sollten Sie bereits Kunde sein und in den vorangegangenen Jahren bereits ein E-Scooter-Kennzeichen bei uns bestellt haben, möchten wir Sie bitten nicht über diese Internetseiten zu bestellen.

Bitte nutzen Sie Ihre persönliche Bestellseite!

Kunden Login



E-Scooter-Versicherung & Kennzeichen Online Bestellung

Warum also mehr bezahlen als nötig? Fordern Sie noch heute Ihr Kennzeichen bei uns an. Es ist ganz einfach. Sie füllen den Online-Antrag aus und wir senden Ihnen per Email eine Bestellbestätigung mit dem Beitrag für Ihre E-Scooter-Versicherung zu, und nach Erhalt des Beitrages wird Ihr Kennzeichen umgehend an die gewünschte Adresse versandt.

Selbstverständlich zahlen Sie bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, ab dem dritten Monat, nur den anteiligen Jahresbeitrag.

E-Scooter-Versicherung bestellen

Persönliche Angaben

           
 



. .    
                                         
 
                             
                  

 
 

 
 


 



Abweichende Lieferanschrift eingeben


Lieferanschrift

           
 





 

 


Angaben zum Fahrzeug





          
 


 
Geburtsdatum des jüngsten Nutzers


. .

Wenn es keinen anderen Nutzer als den Versicherungsnehmer gibt, dann bitte das Geburtsdatum des Versicherungsnehmers eintragen!



Versand erfolgt:




Nach dem Absenden erhalten Sie eine Email mit der Angabe des Beitrages und unserer Bankverbindung. Sobald uns Ihr Beitrag erreicht hat, senden wir Ihnen das Kennzeichen zusammen mit dem Versicherungsnachweis in Abhängigkeit vom Versicherer versandkostenfrei bzw. als Briefsendung oder Einschreiben zu.

Bitte beachten Sie unsere AGB (Allgemeinen Geschäfts- & Lieferbedingungen) und Hinweise zum Schutz Ihrer DATEN. Bitte beachten Sie, dass keine persönliche Beratung mittels dieser Anwendung zu den von Ihnen gewünschten Produkten erbracht werden kann.





Sicherheitscode



E-Scooterkennzeichen 2013/2014

E-ScooterkennzeichenFür das Versicherungsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014 benötigen Sie ein grünes E-Scooter-Kennzeichen.

Die Kennzeichen werden für Leichtmofas, Mofa bis 25 km/h, Moped bis 60 km/h, Mokicks bis 60 km/h und Roller bis 60 km/h benötigt.

Die alten blauen Schilder haben mit dem 01.03.2013 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die grünen Schilder ersetzt werden. Für Sie haben wir 50 Tarife der Gesellschaften verglichen.

Wichtiger Hinweis zum Fahreralter

Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.

Was versichert die Teilkasko

Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstoß mit Wild, Feuer-, Sturm-, Hagel-, Blitz-Schäden sowie Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

E-Scooter oder Gopeds:

verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.06.2013 - 28.02.2014)

Haftpflicht:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

38.88 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

75.60 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

103.99 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

171.99 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Krankenfahrstühle:

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

32.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

52.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko ohne SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

72.01 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Segway (einachsige zweispurige Elektro-Roller)

Haftpflicht:

 

Fahrer 25 Jahre und älter:

137.00 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

160.01 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Leichtmofa, Mofa, Mokick, Roller:

Haftpflicht

verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.06.2013 - 28.02.2014)

Haftpflicht:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

38.88 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer 25 Jahre und älter:

42.00 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

103.99 Euro

Haftpflicht inkl. Teilkasko

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

75.60 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

171.99 Euro

dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge:

Haftpflicht:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

38.88 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer 23 Jahre und älter:

75.60 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

103.99 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

171.99 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

Haftpflicht:

 

Fahrer 25 Jahre und älter:

63.00 Euro

Haftpflicht:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

120.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150/300 Euro SB:

 

Fahrer 25 Jahre und älter:

129.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150/300 Euro SB:

 

Fahrer unter 23 Jahre:

199.99 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

WICHTIG:
Bei Einschluß einer Teilkaskoversicherung für die drei- bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.

E-Scooter-Versicherungsbedingung

Es macht einen Unterschied ob Sie für einen Beitrag „XY“ Euro eine Leistung erhalten oder eben nur glauben Sie würden im Versicherungsfall eine Leistung erhalten. Ein Blick in Versicherungsbedingungen macht dies deutlich. Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Verträge mit E-Scooter-Versicherungskennzeichen:

Beitragsvergleich

Hier finden Sie die Beitragsvergleiche für eine E-Scooter-Versicherung

Auf der Internetseite des GdV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des E-Scooter-Versicherungskennzeichen die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 28.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.

Begriffserklärung

Leichtmofa

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

  • sind Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert
  • dürfen Leichtmofas maximal 20 km/h fahren
  • haben Leichtmofas maximal 30 cm3 Hubraum
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
  • es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
  • es besteht keine Helmpflicht
  • es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden

Mofa

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

  • dürfen Mofas maximal 25 km/h fahren
  • haben Mofas maximal 50 cm3 Hubraum
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
  • es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
  • gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht
  • es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden

Moped

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

  • dürfen Mopeds maximal 60 km/h fahren
  • haben Mopeds maximal 50 cm3 Hubraum
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht Helmpflicht
  • es dürfen keine Radwege benutzt werden

Mokick

Zweirad mit einem Motor mit Kickstarter und Kettenantrieb bauartbedingt:

  • dürfen Mokicks maximal 60 km/h fahren
  • haben Mokicks maximal 50 cm3 Hubraum
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht Helmpflicht
  • es dürfen keine Radwege benutzt werden

Roller

Zweirad mit dem Hauptantrieb Variomatik bauartbedingt:

  • dürfen Roller maximal 60 km/h fahren
  • haben Roller maximal 50 cm3 Hubraum
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es besteht Helmpflicht
  • es dürfen keine Radwege benutzt werden

E-Scooter

Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:

  • dürfen E-Scooter maximal 45 km/h fahren
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht Helmpflicht
  • es dürfen keine Radwege benutzt werden

Segway

einachsiges Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:

  • dürfen Segways maximal 20 km/h fahren
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht keine Helmpflicht
  • es dürfen ausschließlich Radwege, Schutzstreifen, Radfahrstreifen benutzt werden, sind solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind

Pedelec

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung, welches den Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung unterstützt.

  • sind Fahrräder mit maximal 0,25 KW Leistung
  • dürfen Pedelecs maximal 25 km/h fahren
  • gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht für Pedelecs ab 20 km/h
  • es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden

S-Pedelec

Das schnellere Sport- bwz. Speed-Pedelec ist ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung, und bietet dem Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung, neben der Tretunterstützung auch eine Beschleunigung per Handgriff.

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

  • sind Fahrräder mit maximal 0,5 KW Leistung
  • dürfen Pedelecs maximal 45 km/h fahren
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht Helmpflicht
  • es dürfen keine Radwege benutzt werden

E-Bike

Das E-Bike verfügt über einen akkubetriebenen Elektromotor und eine elektronische Regelung, der ohne eigenes pedalieren beschleunigt.

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

  • E-Bike bis 20 km/h und maximal 0,5 KW Leistung
  • E-Bike bis 25 km/h und maximal 1,0 KW Leistung
  • E-Bike bis 45 km/h und maximal 4,0 KW Leistung
  • es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
  • es ist eine Fahrerlaubnis nötig
  • es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
  • es besteht Helmpflicht für E-Bike ab 25 km/h
  • E-Bike bis 25 km/h dürfen Radwege benutzten
 
  zum Seitenanfang